Im Rahmen des Projektes Farbe ins Feld (FiF) sollen noch dieses Jahr 12.000 Hektar neue Blühflächen in Deutschland entstehen. Eine breite Allianz macht sich dafür stark: Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) und der Fachverband Biogas e.V. (FvB) bieten ihren Mitgliedern in Kooperation mit verschiedenen Saatgutfirmen pünktlich vor der Aussaat 2011 Nachlässe von 15 % auf bestimmte Samenmischungen an. Das Deutsche Maiskomitee (DMK) ist neben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) und der Jägerstiftung natur+mensch ideeller Unterstützer des FiF-Projektes. Weitere Informationen zu FiF gibt es auf der Internet-Seite www.farbe-ins-feld.de.
Für die Anlage von Blühstreifen als Bejagungsschneisen im Maisfeld gibt es aktuell in sechs Bundesländern Erleichterungen bei den Betriebsprämienanträgen: Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein bieten jetzt spezielle Nutzungscodes an. Die neue Regelung gilt, wenn für die betreffenden Flächen nur die Betriebsprämie und keine Agrarumweltmaßnahmen beantragt werden. Damit müssen Landwirte künftig in diesen Bundesländern Bejagungsschneisen nicht mehr gesondert ausmessen und beantragen. Dieses bürokratische Hindernis schreckte bislang viele Landwirte davon ab, Blühstreifen als Bejagungsschneisen in ihren Feldern anzulegen. Die Verbände fordern auch die übrigen Bundesländer auf, diese wichtige Vereinfachung bei der Anlage von Bejagungsschneisen möglich zu machen, indem die entsprechenden Codes kurzfristig für die Antragstellung 2011 eingeführt werden.
Da Blühstreifen nachweislich einen positiven ökologischen Nutzen in der Ackerflur entfalten, unterstützen viele Bundesländer deren Anlage mit verschiedenen Förderprogrammen. Dabei sind unterschiedliche Bedingungen einzuhalten, die ebenso wie grundsätzliche Hinweise zur Anlage von Bejagungsschneisen und Blühstreifen unter www.farbe-ins-feld.de abgerufen werden können. Die Allianz der Verbände setzt neben den Länderprogrammen zunehmend auf freiwillige Blühstreifen-Maßnahmen ohne Förderung, weil die Programme teilweise auslaufen, wie das Beispiel Bayern zeigt.
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